Was Sie im Jahr 2025 ins Flugzeug mitnehmen können und was nicht

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Selbst die schönste Reise kann durch die Sicherheitskontrolle am Flughafen getrübt werden. Noch unangenehmer ist es, wenn Sie Ihr Gepäck zurücklassen müssen, weil es nicht den Beförderungsbestimmungen entspricht. Doch jedes Problem lässt sich vermeiden, wenn man sich rechtzeitig vorbereitet. In diesem Artikel erfahren Sie, was Sie nicht mit ins Flugzeug nehmen dürfen, welche Lebensmittel erlaubt sind und welche Gegenstände Sie problemlos an Bord mitführen können.

Was dürfen Sie mit ins Flugzeug nehmen?

Alles, was Sie auf Reisen mitnehmen, lässt sich in zwei Kategorien einteilen: Handgepäck und aufgegebenes Gepäck. Die Liste der erlaubten Gegenstände unterscheidet sich je nach Kategorie – daher lohnt es sich, beide genauer anzusehen.

Was Sie in Ihr Handgepäck packen sollten

Handgepäck bei der Sicherheitskontrolle

Als Handgepäck gilt alles, was Sie mit in die Flugzeugkabine nehmen. Aufgrund erhöhter Sicherheitsanforderungen ist die Anzahl und Art der erlaubten Gegenstände begrenzt.

Folgendes dürfen Sie im Handgepäck mitführen:

  • Essen: Nicht verderbliche Lebensmittel ohne starken Geruch, der andere Passagiere stören könnte. Snacks und Sandwiches sind erlaubt – auf größere Mahlzeiten sollten Sie bis zur Landung warten.
  • Flüssigkeiten: Die Gesamtmenge darf 1 Liter pro Person nicht überschreiten. Einzelne Behälter dürfen höchstens 100 ml fassen und müssen in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel verpackt werden, der bei der Sicherheitskontrolle vorgezeigt wird.
  • Kleidung und Accessoires: Oberbekleidung, Mützen, Handschuhe, Schmuck, Uhren und Sonnenbrillen dürfen ins Handgepäck.
  • Medikamente: Ihre Reiseapotheke sollte sich in der Originalverpackung befinden. Verschreibungspflichtige Medikamente müssen mit einem Rezept versehen sein, auf dem Ihr Name steht. Medizinisches Zubehör (z. B. Spritzen, Nadeln) darf nach der Kontrolle mit an Bord genommen werden.

Elektronische Geräte wie Smartphones oder Laptops dürfen ebenfalls mit in die Kabine. Sie werden beim Sicherheitscheck separat kontrolliert. Während des Fluges dürfen Smartphones im Flugmodus genutzt werden – dieser deaktiviert alle drahtlosen Funktionen wie Mobilfunk, WLAN und Bluetooth.

Mobiles Internet steht erst nach der Landung wieder zur Verfügung. Da internationales Roaming teuer sein kann, sollten Sie die Tarife Ihres Mobilfunkanbieters prüfen und Roaming bei Bedarf vor dem Abflug deaktivieren.

Um Roamingkosten im Ausland zu vermeiden, nutzen Sie die Yesim-App. Mit ihr bleiben Sie über Ihr persönliches mobiles Internet jederzeit online – günstig und unkompliziert.

Diese Liste gilt für die meisten Fluggesellschaften. Einige Airlines haben jedoch zusätzliche Vorschriften. Informieren Sie sich daher vor Reiseantritt direkt bei Ihrer Fluggesellschaft, welche Gegenstände im Handgepäck erlaubt sind.

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Was Sie im aufgegebenen Gepäck transportieren dürfen

Die Regeln für aufgegebenes Gepäck sind weniger streng, daher dürfen Sie hier mehr Gegenstände mitführen. Neben allem, was auch im Handgepäck erlaubt ist, können Sie zusätzlich Folgendes einpacken:

  • Sportausrüstung – z. B. Schläger, Snowboards, Skier oder Fahrräder, sofern die Summe aus Länge, Breite und Höhe 203 cm nicht überschreitet.
  • Werkzeuge – kleine Handwerkzeuge, Sägen, Drahtschneider, Scheren, Lötzubehör und ähnliche Gegenstände.
  • Lebensmittel in Dosen.

Bei speziellen Geräten wie Speeren, Armbrüsten oder Kettensägen sollten Sie sich im Voraus erkundigen, ob die Mitnahme erlaubt ist. So vermeiden Sie unangenehme Überraschungen am Flughafen.

Was Sie nicht mit ins Flugzeug nehmen dürfen

Die Liste der verbotenen Gegenstände ist deutlich umfangreicher als die der erlaubten. Verstöße können zur Beschlagnahmung der Gegenstände oder zum Ausschluss vom Flug führen.

Verbotene Gegenstände im Handgepäck

Folgendes darf nicht mit an Bord genommen werden:

  • Waffen und waffenähnliche Gegenstände: Dazu gehören Schusswaffen, Jagdmesser, Äxte, Multitools, Rasierklingen, Ahlen sowie Sportgeräte mit potenzieller Gefährdung – etwa Schläger, Keulen oder Billardstöcke.
  • Werkzeuge und Elektrowerkzeuge, die als gefährlich eingestuft werden, wie Bohrer, Sägen oder Brechstangen – sie gehören ins Aufgabegepäck.
  • Entzündliche und explosive Stoffe: etwa Benzin, Aerosole, Deodorants, Pfefferspray oder Gaspistolen.
  • Elektronische Geräte, die ein Sicherheitsrisiko darstellen könnten.

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Das Gewicht des Handgepäcks liegt in der Regel zwischen 5 und 10 kg, die zulässigen Maße zwischen 55×40×20 und 56×45×25 cm. Wird das Limit überschritten, muss der Gegenstand aufgegeben werden – auch leere Flaschen über 100 ml sind nicht erlaubt.

Im aufgegebenen Gepäck verboten

Auch im Aufgabegepäck gibt es Einschränkungen. Diese Gegenstände sind untersagt:

  • Lithiumbatterien und Geräte, die sie enthalten. Sie sollten entladen, sicher verpackt und möglichst im Handgepäck transportiert werden. Wenn das nicht möglich ist, trennen Sie Batterien und verpacken Sie sie einzeln in Kunststoff- oder Papierhüllen.
  • Pflanzen und Samen: In einigen Ländern ist die Einfuhr reglementiert – erkundigen Sie sich vorher bei der Airline oder Zollbehörde.
  • Lebende Tiere: Sie dürfen nicht im Gepäckraum befördert werden, sondern reisen in speziellen Transportboxen und unter gesonderten Bedingungen.
  • Entflammbare Flüssigkeiten und Gase: Benzin, Kerosin, Motoröl, Nagellack, Spraydosen oder Schwimmwestenpatronen.
  • Sprengstoffe, Schusswaffen und Munition, ebenso Pyrotechnik, Oxidationsmittel (z. B. Wasserstoffperoxid) und leicht entzündliche Feststoffe wie Streichhölzer oder Feuerzeuge. Manche Airlines erlauben jedoch ein Feuerzeug in der Kleidung – nicht im Handgepäck.

FAQ

Für Handgepäck gilt ein Gewicht von 7-10 kg und für aufgegebenes Gepäck ein Gewicht von 9-23 kg.

Die meisten Fluggesellschaften gestatten die Mitnahme von mindestens einem Handgepäckstück und einem persönlichen Gegenstand, z.B. einer Brieftasche, einer Laptoptasche oder einem kleinen Rucksack. Einige Fluggesellschaften erlauben zusätzliche Gegenstände wie eine Kameratasche oder eine Tasche für zollfreie Einkäufe.

Bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen müssen Sie Gegenstände aus Ihrer Tasche nehmen, um eine gründliche Kontrolle zu ermöglichen. Dieses Verfahren trägt zur Sicherheit bei, da das Sicherheitspersonal größere Gegenstände separat untersuchen kann.

Was die Wasserflaschen betrifft, so dürfen Sie diese nur dann durch die Sicherheitskontrolle mitnehmen, wenn sie leer sind; Sie können sie jedoch nach dem Passieren auffüllen.

Parfüm ist im Flugzeug erlaubt, aber es muss in Behältern von höchstens 3,4 Unzen abgefüllt sein und in eine viertelgroße Tasche passen, wenn Sie es im Handgepäck mitführen.